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Reiseinfos Italien - Autofahren in Italien

Als Spezialanbieter von individuellen Italien-Rundreisen im PKW möchten wir unseren Kunden einige wichtige Informationen zum Straßenverkehr in Italien mit auf den Weg geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir mit den nachfolgenden Hinweisen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben, deshalb gelten alle Angaben ohne Gewähr.

Allgemeine Verkehrsregeln und Besonderheiten

Tempolimits

Wenn nicht anders angegeben, gelten für PKWs folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 90 km/h
  • Schnellstraßen (blaues Autobahnschild) 110 km/h ; bei Regen 90 km/h
  • Autobahnen (grünes Autobahnschild) 130 km/h ; bei Regen 110 km/h

Bei Schnee und für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) gelten teilweise andere Limits!

Natürlich raten wir in jedem Fall von Geschwindigkeitsüberschreitungen ab, gerade aufgrund der sehr hohen Strafen. Vor allem sollten Sie dies auf Autobahnen und Schnellstraßen unterlassen, denn hier gibt es sehr viele Radarfallen. Entsprechende Straßenschilder stehen vor jeder Stelle, wo Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, auch an den Stellen, an denen regelmäßig mobile Kontrollen durchgeführt werden.

Darüber hinaus wird auf einigen italienischen Autobahn das sogenannte "Tutor-System" eingesetzt, das Ihre Geschwindigkeit nicht an einer bestimmten Stelle misst, sondern Ihre Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen den Kontrollpunkten! Das Tutor-System ist nicht ständig aktiv - wenn es aktiviert ist, wird darauf auf den Anzeigetafeln hingewiesen.

Promillegrenzen

Wir raten grundsätzlich und entschieden davon ab nach dem Konsum von alkoholischen Getränken Auto zu fahren!

Die reguläre Promillegrenze liegt nach unserem Kenntnisstand bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) beträgt die Promillegrenze 0,0!

Besonderheiten in Corona-Zeiten

Zur Eindämmung des Corona-Virus hat Italien viele Maßnahmen ergriffen, dazu zählen u.a. die Maskenpflicht und das Abstandsgebot von min. 1 Meter zu Personen aus anderen Haushalten. Diese Maßnahmen gelten in Italien momentan (Stand 06.10.2020) auch in privaten PKWs und Mietwagen. Sobald also Personen aus min. zwei Haushalten in einem PKW sitzen, kommen die geltenden Abstands- und Maskenpflichten zum Tragen. In diesem Fall muss jeder Mitfahrer eine Maske tragen und auch die belegbaren Plätze im PKW sind begrenzt.

Konkret bedeutet das: der Beifahrersitz muss frei bleiben und pro Sitzbank innerhalb des PKW dürfen max. 2 Personen sitzen. Zur Einhaltung des Abstands müssen diese jeweils außen an den Fenstern sitzen. Bei einem normalen 5-sitzigen PKW können also maximal 3 Personen, in einem 7-Sitzer mit einer weiteren Rücksitzbank maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten befördert werden.

Bei dieser Vorschrift gibt es regionale Abweichungen, z.B: in Südtirol, im Trentino oder in Venetien.

Falls alle Insassen im selben Haushalt leben, gelten diese Vorschriften nicht!

Weitere Hinweise zur Situation rund um das Corona-Virus in Italien finden Sie bei unseren Corona-Updates 

Besonderheiten für Fahranfänger

Führ Fahranfänger (d.h. Autofahrer, die ihren Führerschein vor weniger als drei Jahren erhalten haben) gelten im italienischen Straßenverkehr in einigen Bereichen besondere Regeln. Beispielsweise dürfen sie auf Autobahnen max. 100 km/h und auf Schnellstraßen max. 90 km/h fahren, außerdem liegt die Promillegrenze bei 0,0.

Ein italienischer Fahranfänger darf zudem kein Fahrzeug führen, bei dem das Masse-/Leistungsverhältnis bei über 55 KW pro Tonne liegt. Ob diese Regel ggf. nur für italienische Staatsbürger gilt oder auch auf Touristen aus dem Ausland angewendet wird, konnten wir nicht abschließend klären. 

Verkehrsberuhigte Zonen in Innenstädten - die "Zona Traffico Limitato" (ZTL)

In sehr vielen italienischen Städten und Gemeinden (sowohl in Großstädten als auch in touristisch stark besuchten Städten) gibt es verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL, "zona traffico limitato"). Das Einfahren in diese Zonen ist nur mit Genehmigung möglich, die z.B. Anwohner oder Zulieferer von den Behörden erhalten. Diese Genehmigung erhält man aber auch dann, wenn man ein Hotel innerhalb dieser Zone gebucht hat und bei Check-In an der Rezeption das Fahrzeug-Kennzeichen angibt. Das Hotel meldet dieses an die entsprechenden Behörden. Fahren Sie unter keinen Umständen ohne Genehmigung in diese Zonen, da dies mit einem Bußgeld von etwa 90-120 € geahndet wird (zzgl. Bearbeitungsgebühren für die Zustellung des Bescheides nach Deutschland). Zu Erkennen sind diese Zonen an einem "Durchfahrt-Verboten-Schild" in oder über/unter dem die Worte "zona traffico limitato" stehen. Falls es Ausnahmen gibt, stehen diese direkt unter diesem Straßenschild.

Die Liste der Städte mit einer ZTL ist sehr lang - gehen Sie also davon aus, dass es neben Großstädten wie Rom oder Mailand auch viele kleinere und gern besuchte Städte, wie zum Beispiel Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele weitere über entsprechende Zonen verfügen. Achten Sie bei der Einfahrt als auch eventuelle Straßenschilder oder noch besser: informieren Sie sich im Voraus über eine eventuelle ZTL Ihres Ausflugszieles und steuern Sie gezielt ein Parkhaus an, das außerhalb der Zone liegt.

City-Maut in Bologna, Mailand und Palermo

Zusätzlich zur ohnehin verkehrbeschränkten Innenstadtzone erheben Bologna, Mailand und Palermo zu bestimmten Zeiten eine City-Maut, die in Form von Tagestickets (ca. 5-6 € pro Tag) bezahlt werden können. Diese Tagestickets können vorab online gekauft und registriert oder vor Ort in diversen Geschäften oder an Automaten erworben werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihres Besuches über die entsprechenden Gebühren und Modalitäten.

Verkehrsbeschränkung für die Küstenstraße der Amalfiküste

Um den Verkehr auf der beliebten Küstenstraße SS163 (Strada Amalfitana) zwischen Vietri sul Mare und Positano zu dosieren, wurde im Sommer 2022 eine Fahrverbotsregelung für PKW erlassen, die mindestens auch für das Jahr 2023 gültig sein wird. Betroffen sind die Ostertage (Karfreitag bis Ostermontag), die regionalen Osterferien (in 2023 vom 24.04. bis 02.05.2023), alle Wochenenden (Samstag und Sonntag) zwischen Mitte Juni und Mitte September sowie jeder Tag im gesamten Monat August. An allen betroffenen Tagen gilt die Fahrverbotsregelung zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Die pragmatische, aber ebenso leicht kuriose Regelung sieht an den betroffenen Tagen folgendes vor: An Tagen mit einem geraden Datum (z.B. 08.07.2023) dürfen nur Autos mit gerader Endziffer im Kfz-Kennzeichen fahren. An Tagen mit einem ungeraden Datum (z.B. 09.07.2023) dürfen nur Autos mit ungerader Endziffer im Kfz-Kennzeichen fahren. Die letzte Ziffer im Kennzeichen ist dabei entscheidend.

Kreisverkehre

Kreisverkehre sind in Italien deutlich häufiger zu finden als in Deutschland. Bei den allermeisten Kreisverkehren gelten auch die bekannten Vorfahrtsregeln (bei der Einfahrt muss man AUto im Kreisverkehr Vorfahrt gewähren), die durch entsprechende Vorfahrt-Gewähren-Schilder geregelt sind.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Vorfahrtsregelung bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr nicht ausdrücklich durch ein Vorfahrtsschild geregelt ist. In diesem Fall gilt die Rechts-vor-Links-Regel, was bedeutet, dass die Autos, die im Kreisverkehr fahren den einfahrenden Auto Vorfahrt gewähren müssen.

In der Praxis wird diese Regel von den italienischen Autofahrern jedoch nicht immer berücksichtigt. Wir empfehlen in diesen Fällen eine aufmerksame bzw. leicht defensive Fahrweise - passen Sie sich gegebenenfalls den anderen Autofahrern an, die um Sie herum bzw. vor Ihnen sind.

Warnwestenpflicht

In Italien gilt Warnwestenpflicht, das bedeutet dass bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften beim Verlassen des Fahrzeuges eine fluoreszierende Warnweste getragen werden muss. Diese sollte aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern stets griffbereit sein (bitte nicht unter dem Gepäck im Kofferraum aufbewahren)!

Abblendlicht

Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch Tagsüber das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet sein.

Bus-Spuren

Das Überfahren des "BUS"-Fahrstreifens wird in Italien vergleichsweise hart bestraft, in einigen Fällen sind diese Streifen videoüberwacht und man wird beim Überfahren der Linie automatisch bestraft.

Straßen und Straßenschilder:

Es gibt in Italien die folgende Straßenarten:

  • autostrada: eine Autobahn zwischen großen und bedeutenden Städten.
  • tangenziale: eine Stadtumfahrung
  • diramazione: ein kurzer Abzweig von der Hauptautobahn; oft als Verbindung zwischen zwei Autobahnen
  • raccordi autostradali: so nennt man längere Autobahnzubringer
  • trafori: wichtige Tunnel mit eigener Straßenbezeichnung

In Italien gibt es besondere Verkehrszeichen und Begriffe, die man in Deutschland nicht kennt:

  • Zona Traffico Limitato: siehe oben
  • Zona di silenzio: Hupverbot
  • Deviazione: Umleitung
  • Tenere la destra: Rechts fahren
  • Tutte le direzioni: Alle Richtungen
  • Rallentare: Langsam fahren
  • Senso unico: Einbahnstraße
  • Sbarrato: Gesperrt
  • INIZIO Zona tutelata: Beginn der Parkverbotszone

Parken

In Italien gibt es bei den Parkplätzen am Straßenrand oder auf großflächigen Parkplätzen ein einfaches System, das dem Autofahrer auf den ersten Blick zeigt ob es sich um kostenfreie oder kostenpflichtige Parkmöglichkeiten handelt oder ob man überhaupt berechtigt ist dort zu parken - Achten Sie dabei einfach auf die farbliche Umrandung der Parkbox, Parktasche bzw. des Parkstreifens:

  • weiße Umrandung: kostenfreies Parken
  • blaue Umrandung: kostenpflichtiges Parken
  • gelbe Umrandung: nur für berechtigte Personen 

Verkehrsvergehen

Achtung bei Verletzungen der Verkehrsregeln. Hier einige Beispiele des Bußgeldkataloges:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h: ca. ab 40 Euro bis ca. 160 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 40 km/h: ca. ab 160 Euro bis ca. 360 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 km/h: ca. ab 560 Euro
  • Überfahren des Mittelstreifens: 1600 bis 6500 Euro +10 Punkte + Fahrverbot 6-24 Monate + PKW-Beschlagnahmung für 3 Monate
  • Falsches Parken: ca. ab 40 Euro
  • Bei Rot über die Ampel: ca. ab 170 Euro
  • Überholen im Überholverbot: ca. ab 85 Euro
  • Missachten der Busspur: ca. ab 80 Euro
  • Lichtpflicht nicht eingehalten: ca. ab 41 bis 143 Euro
  • Nichtbeachtung der Warnwestenpflicht: ca. ab 38 Euro
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: ca. ab 160 Euro
  • Missachten der Gurtpflicht: ca. ab 80 Euro
  • Rückwärtsfahren bei Mautstellen: ca. ab 340 Euro
  • Alkohol am Steuer: ca. ab 530 Euro ; ab 1,5 Promille: Fahrzeug-Beschlagnahmung

Diese Bußgelder ändern sich laufend, deshalb sind alle Angaben natürlich ohne Gewähr!

Bei allen Vergehen, die nachts zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr verübt werden liegen die Bußgelder noch mal um ca. 30% höher.

Beachten Sie bitte, dass seit 2010 Bußgelder aus dem Ausland ab einer Höhe von 70 Euro auch von deutschen Behörden vollstreckt werden können.


Autobahn-Maut in Italien

Für das Befahren fast aller, mit grünen Autobahnschildern gekennzeichneten, Autobahnen wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Die einzige uns bekannte Ausnahme auf dem Festland ist die A3 zwischen Salerno und Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die Ausbahnen A20 und A18 mautpflichtig. Auf Sardinien gibt es gar keine Autobahnen. Die Schnellstraßen, die oft auch parallel zu den Autobahnen verlauf, sind kostenfrei und werden mit einem blauen Autobahnschild gekennzeichnet.

Höhe der Maut

Die Maut pro Kilometer ist je nach Autobahn und teilweise je nach Streckenabschnitt unterschiedlich, deswegen gibt es keinen pauschalen Wert pro Kilometer, der für alle Autobahnen anwendbar ist. Die Betreibergesellschaft des italienischen Autobahnen bietet auf ihrer Website einen Mautrechner, mit dem Sie die exakte Maut von Auffahrt bis zur Ausfahrt berechnen können. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.autostrade.it

Wie es funktioniert

Man zieht an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte. Diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein bzw. gibt sie dem Servicepersonal und bezahlt die berechnete Maut. Es gibt auch Autobahnen, bei denen lediglich bei der Ein- oder Ausfahrt oder in der Mitte eines Streckenabschnitts kassiert wird, wie z.B. beim Brennerpass. Geht das Mautticket verloren, so wird die Fahrt von der entferntesten Einfahrt berechnet.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Auffahren und Abfahren nicht die Spuren wählen, die ausschließlich Telepass-Besitzern vorbehalten ist. Diese sind gut sichtbar gekennzeichnet.

Bezahlung der Maut

Bei der Bezahlung der Maut gibt es mehrere Möglichkeiten - welche Zahlungsmittel an welcher Ausfahrtstation möglich sind, wird durch entsprechende Spuren gekennzeichnet. Bitte achten Sie sorgfältig auf die richtige Spurwahl und entscheiden Sie möglichst frühzeitig über Ihre gewünschte Zahlungsart.

Sie können die Maut an allen Autobahnausfahrten in bar bezahlen. Bei den meisten Ausfahrten ist auch eine Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten (VISA & Mastercard) oder einer Girokarte (mit Meastro- oder V-Pay-Symbol) möglich. Darüber hinaus kann man sich im Voraus, z.B. beim ADAC, eine Viacard besorgen. Diese funktioniert als Prepaid-Karte und muss demnach vorher mit Guthaben aufgeladen werden.

Der Einfachheit halber empfehlen wir - aus unserer eigenen Erfahrung - die Bezahlung in bar. Dies beugt eventuellen Problemen bei der Akzeptanz bzw. Lesbarkeit von Kredit- oder Girokarten bei den Ausfahrt-Automaten vor.

Achtung auf den Pedemontana-Autobahnen A36, A59 und A60 nördlich von Mailand

Seit einigen Monaten gibt es im Großraum Mailand auf der Autobahn A36, A59 und A60 (in der Gesamtheit auch "Autostrada Pedemontana Lombarda" genannt) ein neues Mautsystem namens "Free Flow", das komplett automatisiert ist und bei dem es demnach keine klassischen Mautstationen bei Ein- und Ausfahrt gibt. Es erfasst sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt durch Kameras die Kennzeichen durchfahrender Fahrzeuge.

Für Besitzer eines Telepasses (auch von geliehenen Geräten, siehe nächsten Abschnitt) ist dieses System sehr komfortabel - falls man jedoch nicht im Besitz eines Telepasses ist, ist die Bezahlung etwas komplizierter als beim klassischen Mautsystem, da man sich separat und selbstständig um die Begleichung der Maut kümmern muss - und das zwingend innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Befahren der Strecken.

Bezahlung der Maut für die Pedemontana

Onlinezahlung nach vorheriger Registrierung

Die einfachste Möglichkeit (abgesehen vom Telepass) ist die Onlinezahlung. Dazu müssen Sie sich entweder vor Ihrem Urlaub oder auch direkt nach Befahren der Pedemontana online registrieren (wir empfehlen es vorher zu machen). Die Betreiber der Autobahn haben eine deutsche Seite eingerichtet, jedoch ist die Übersetzung - Stand April 2019 - eher "dürftig". Wahlweise können Sie auch auf Englisch umstellen.

Link zur deutschen Seite: apl.pedemontana.com/de/paga-il-pedaggio

  • Um sich zu registrieren klicken Sie auf "Aufgezeichnet" bzw. "Register"
  • Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein und wählen Sie ein Passwort
  • Wählen Sie das Land, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist
  • Geben Sie das Kfz-Kennzeichen ohne Leertasten oder sonstige Trennzeichen ein (z.B. "EMI2019"), fügen Sie es hinzu und klicken Sie auf "Nächsten"
  • Ihre Kreditkarten-Daten können schon jetzt oder auch später hinzugefügen - klicken Sie also wahlweise auf "Ja" oder "Nein"
  • Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie auf den Bestätigungslink um Ihr Konto zu aktivieren
  • Um sich einzuloggen gehen Sie wieder auf die Deutsche Seite (Link siehe oben) und Klicken Sie auf "Pay Toll"

Wenn zu Ihrem Kennzeichen eine fällige Zahlung vorliegt, wird sie hier aufgeführt und kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Die Bezahlung kann auch über die App "Pedemontana Lombarda" (im Google Play Store) erfolgen.

Falls Sie die Pedemontana befahren haben, Sie hier aber keine offene Zahlung finden, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Kennzeichen korrekt ist oder fügen Sie unter "Plattenteller" eine alternative Formatierung des Kennzeichens mit Trennzeichen hinzu (z.B. "E-MI 2019"), falls sich die Eingabevorschriften für Kennzeichen nach Verfassen dieses Artikels geändert haben.

Weitere Möglichkeiten zur Bezahlung:
  • Bezahlung an einer der Autobahn-Servicestationen (siehe unten aufgeführten Link)
  • Beschaffung eines Telepass (siehe nächsten Abschnitt)

Wichtig: Wer die Mautgebühren nicht innerhalb von 15 Tagen begleicht darf mit hohen Bußgeldforderungen rechnen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bezahlung der Pedemontana (auf Deutsch)

Telepass

Die Italiener verwenden in der Regel den Telepass. Hierfür gibt es an jeder Ein- und Ausfahrt eigene Fahrspuren ohne Stopp. Der Telepass kann in der Regel nur in Verbindung mit italienischem Bankkonto beantragt bzw. genutzt werden. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit einen Telepass bei dem deutschen Anbieter tolltickets mit Sitz in Rosenheim für eine bestimmte Zeit zu leihen und diesen in Verbindung mit einem deutschen Konto zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Anbieters www.tolltickets.com. Mit dem geliehenen Telepass von tolltickets wird auch die Maut der Pedemontana ganz bequem abgebucht.

Wenn Sie keinen Telepass haben, fahren Sie unter keinen Umständen auf den Ausfahrtspuren, die den Telepass-Inhabern vorbehalten sind!

Bei Problemen bei der Ausfahrt

Bitte beachten Sie dringend: Das Zurücksetzen innerhalb oder das Wenden vor Mautstellen ist ausnahmslos strengstens verboten! Dies gilt auch, wenn die Durchfahrt an der gewählten Spur nicht möglich ist. Zum Beispiel weil die Viacard oder Kreditkarte nicht akzeptiert wurde oder versehentlich eine Telepass-Spur gewählt wurde. In diesem Falle hat der Benutzer durch Betätigen der Taste Assistenza Hilfe herbeizurufen. Es erscheint entweder ein Mautkassierer (ital.: esattore) oder der Nutzer erhält einen Beleg, mit dessen Hilfe er die Maut nachzuentrichten hat. Dabei wird das Fahrzeug fotografiert. 

Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von bis zu 6.000 Euro erhoben. Sowie ein Fahrverbot von bis zu zwei Jahren ausgesprochen darüber hinaus wird das benutzte Fahrzeug bis zu drei Monate stillgelegt.

Maut, die nicht sofort bezahlt wird (egal aus welchem Grunde), muss binnen 15 Tagen nachentrichtet werden. Die Nachentrichtung ist bei allen „Punto Blu“ sowie durch Überweisung möglich.


Tanken in Italien

Die Krafstoffpreise sind in Italien deutlich höher als in Deutschland. Autobahn-Tankstellen sind durchgehend geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften sind Tankstellen in der Regel 12.30-15.30 Uhr und 19.30-7.00 Uhr geschlossen. Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Automaten-Zapfsäulen mit Banknoten tanken.

Der Kraftstoff Bleifrei Super Plus (Mineralölgehalt min. 98 Oktan) wird nicht an jeder Tankstelle angeboten. Außerdem haben die Kraftstoffe in Italien andere Bezeichnungen. „Super bleifrei“ ist beispielsweise mit „senza pb“ gekennzeichnet.


Alle Angaben ohne Gewähr