Alle Infos zum Buchungsstart 2021 in Corona-Zeiten
Das Corona-Jahr 2020 war für uns alle geprägt von Verzicht und Einschränkung - insbesondere was den sehnlichst erwarteten und dann schmerzlich vermissten Traumurlaub angeht. Nun hoffen wir alle auf ein besseres Jahr 2021, in dem wir die geplatzten Urlaubsträume nachholen und uns wieder unbeschwert auf anstehende Reisen freuen können. Doch auch wenn die Sehnsucht danach von Tag zu Tag größer wird, bleibt ein gewisses Maß an Unsicherheit bestehen und es drängen sich viele Fragen rund um die Urlaubsplanung für das Jahr 2021 auf.
"Lohnt es sich überhaupt seinen Urlaub frühzeitig zu planen?" - "Auf was sollte man bei der Urlaubsbuchung achten?" - "Was geschieht, wenn sich die Situation in ein paar Monaten noch immer nicht verbessert hat?"
Um Ihnen diese und weitere Fragen zu beantworten, haben wir eine ganze Reihe an Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Entscheidung über die Urlaubsplanung 2021 helfen werden - insbesondere was die Buchung unserer Reisen betrifft.
- Verbesserte Buchungskonditionen für 2021
- Vorteile bei Buchung unserer Reiseangebote
- Einlösung von Reisegutscheinen & -guthaben
- FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unsere neuen Konditionen zum Buchungsstart 2021
Nach vielen Gesprächen haben wir festgestellt, dass bei der Reiseplanung 2021 insbesondere die Themen Zahlung, Umbuchung und Stornierung in den Fokus rücken. Um Ihnen in dieser Hinsicht noch mehr Sicherheit und Flexibilität zu bieten, haben wir unsere Konditionen in diesen Punkten deutlich zu Ihren Gunsten verbessert.
Was darüber hinaus noch alles für uns und unsere Reiseangebote spricht, erfahren Sie hier .
- 50,00 € bei einem Reisepreis bis 700,00 €
- 100,00 € bei einem Reisepreis ab 700,01 € bis 1.400,00 €
- 150,00 € bei einem Reisepreis ab 1.400,01 € bis 2.200,00 €
- 200,00 € bei einem Reisepreis ab 2.200,01 € bis 3.000,00 €
- 250,00 € bei einem Reisepreis ab 3.000,01 € bis 4.000,00 €
- 300,00 € bei einem Reisepreis ab 4.000,01 € bis 5.500,00 €
- 400,00 € bei einem Reisepreis ab 5.500,01 € bis 7.500,00 €
- 500,00 € bei einem Reisepreis ab 7.500,01 €
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* ausgenommen von dieser Sonderregelung sind Reisebuchungen, in denen entweder Schnellzugtickets oder Fährpassagen enthalten sind. In diesen Fällen können bis 30 Tage vor Reisebeginn Gebühren für die Umbuchung anfallen, maximal jedoch 30,00 € pro Person.
Im Falle einer aktiven Reisewarnung zum Zeitpunkt des Reisebeginns bieten wir selbstverständlich jederzeit kostenfreie Umbuchungen an, siehe hier .
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Bei Stornierung einer Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir folgende Stornokosten bemessen am Reisepreis pro Buchung
- Reisepreis bis 700,00 €: 50,00 €
- Reisepreis ab 700,01 € bis 1.400,00 €: 100,00 €
- Reisepreis ab 1.400,01 € bis 2.200,00 €: 150,00 €
- Reisepreis ab 2.200,01 € bis 3.000,00 €: 200,00 €
- Reisepreis ab 3.000,01 € bis 4.000,00 €: 250,00 €
- Reisepreis ab 4.000,01 € bis 5.500,00 €: 300,00 €
- Reisepreis ab 5.500,01 € bis 7.500,00 €: 400,00 €
- Reisepreis ab 7.500,01 €: 500,00 €
* ausgenommen von dieser Sonderregelung sind Reisebuchungen, in denen entweder Schnellzugtickets oder Fährpassagen enthalten sind. In diesen Fällen können bis 30 Tage vor Reisebeginn höhere Stornogebühren anfallen, maximal jedoch 20% des Reisepreises.
Im Falle einer aktiven Reisewarnung zum Zeitpunkt des Reisebeginns bieten wir selbstverständlich eine kostenfreie Stornierung an, siehe hier .
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Welche Vorteile bietet eine Buchung bei meine-italienreise.de
Abgesehen von den bereits erwähnten Verbesserungen bei den Buchungskonditionen für das Reisejahr 2021, bieten wir Ihnen selbstverständlich die gleichen Vorteile und denselben guten Rundum-Service wie vor der Corona-Krise. Darunter fallen einige Vorteile und Services, die insbesondere im Zuge Ihrer Urlaubsplanung 2021 von großer Bedeutung sind:
- Kostenfreie Umbuchung oder Stornierung mit Geld-zurück-Garantie bei Reisewarnung
- Ständige Erreichbarkeit und kundenorientierter Service - auch in Krisenzeiten
- Unabhängigkeit und Flexibilität aufgrund der Durchführbarkeit im eigenen Auto
- Mehrheitlich kleine Hotels sowie Führungen und Verkostungen in kleinem Rahmen
- Individueller Entdeckerurlaub mit attraktiven Leistungen nach Ihren Wünschen
Falls sich also Italien zum Zeitpunkt Ihrer Reise im Lockdown befindet, das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Italien ausgesprochen hat oder Deutschen Staatsbürgern die Einreiseverweigert wird, bieten wir Ihnen ohne Umschweife die Möglichkeit
- Ihre Reise gebührenfrei umzubuchen, ggf. mit Umbuchungsbonus
- Ihre Reise kostenfrei zu stornieren
Auch wenn nur einzelne Teile Italiens von derartigen Beschränkungen betroffen sind, stehen Ihnen diese Möglichkeiten offen - zumindest für die entsprechenden Bestandteile Ihrer Rundreise. Die betroffenen Nächte können dann innerhalb der Reise gebührenfrei auf andere Regionen umgebucht bzw. bestehenden Reise-Stationen hinzugefügt werden. Auch eine kostenfreie Teilstornierung mit eventuell nötiger Anpassung der restlichen Aufenthalte ist möglich.
Sollte mehr als die Hälfte Ihrer Reise (bemessen an den Übernachtungen) betroffen sein, bieten wir Ihnen darüber hinaus die gebührenfreie Umbuchung oder kostenfreie Stornierung für die gesamte Reise.
Falls Ihrerseits eine (Teil-)Stornierung gewünscht wird, erfolgt die Erstattung entweder in Form einer Rückzahlung oder - wenn gewünscht - in Form eines Reisegutscheins (siehe hier )
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Auch wenn es aus unserer Sicht selbstverständlich ist, wissen wir seit Beginn der Corona-Krise, dass diese Eigenschaften - insbesondere die Erreichbarkeit in Krisenzeiten - nicht bei allen Reiseanbietern an erster Stelle stehen. Uns war es stets ein großes Anliegen, unsere Kunden in solch schwierigen Zeiten nicht mit drängenden Fragen rund um ihre Reise alleine zulassen. Deshalb waren wir immer erreichbar, haben zu keinem Zeitpunkt darüber nachgedacht unsere Telefonleitungen abzustellen oder unsere Kunden mit automatisierten E-Mails "abzuspeisen".
Hinzu kommt, dass wir uns schon früh entschieden haben, trotz der auch für uns schwierigen Zeit, unsere Kunden mit kulanten Lösung bei gebuchten Reisen zu unterstützen. So haben wir nicht nur eine kostenfreie Stornierung bis vier Wochen nach Beendigung der Reisewarnung gewährt, sondern sind auch denjenigen, die ihre Reise im Jahr 2020 lange nach Aufhebung der Reisewarnung stornieren und sie im Jahr 2021 nachholen wollten, abweichend von unseren AGBs mit einer deutlich reduzierten Stornogebühr entgegengekommen.
Dies zeigt, dass unsere Kunden bei uns in den besten Händen sind und wir jederzeit im Rahmen unserer Möglichkeiten alles daran setzen, das uns entgegengebrachte Vertrauen mit Engagement und kundenorientierten Lösungen zu honorieren - und dies wird auch in Zukunft so bleiben.
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Außerdem sind Sie im Fall eines neuen Lockdowns oder einer vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung jederzeit in der Lage nach Hause zurückzukehren, ohne auf Flug- oder Bahnverbindungen angewiesen zu sein. Nach unseren Informationen war es auch in Zeiten der Lockdowns immer möglich ins Heimatland zurückzukehren, auch wenn dafür andere Länder, wie z.B. Österreich oder die Schweiz durchquert werden mussten.
Unser Tipp: Auch viele unserer beliebten Zug-Rundreisen können mit einem PKW-Anreisepaket gebucht werden.
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Ebenso verhält es sich bei den von uns inkludierten Führungen oder Weinproben. Diese werden in verhältnismäßig kleinen Gruppen durchgeführt oder sogar zum Teil ganz persönlich abgehalten.
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So bieten wir Ihnen seit jeher:
- riesige Auswahl an individuellen Rundreisen durch Italien
- attraktive Leistungen in allen Regionen bereits inklusive
- Reisen mit einer guten Mischung aus Organisation und freier Tagesgestaltung
- exklusive Rundreise-Pakete - nur bei uns buchbar
- von Italien-Liebhabern zusammengestellte Reisen
- keine Beispielhäuser - wir arbeiten nur mit Vertragshotels
- alle Rundreisen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassbar
- sorgfältig ausgewählte Leistungsträger für Führungen, Weinproben und andere Inklusivleistungen
- kompetente Beratung durch unser engagiertes Spezialisten-Team mit über 15 Jahren Erfahrung
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Einlösung von Reisegutscheinen und Guthaben
Wenn Sie für das Reisejahr 2021 einen Reisegutschein bzw. ein Reiseguthaben einlösen möchten, finden Sie im Folgenden einige Hinweise zur Einlösung und Verrechnung.
- die geleistete Zahlung aus 2020 wird als bereits erhaltene Anzahlung verbucht
- der enthaltene 20%-Bonus wird als Rabatt auf den neuen Reisepreis angerechnet
Natürlich profitieren Sie auch bei Einlösung eines Gutscheins von unseren verbesserten Buchungskonditionen, wie der kostenfreien Umbuchung und den reduzierten Stornogebühren.
Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Kunden bedanken, die uns in dieser herausfordernden Zeit mit der Annahme eines Reisegutscheins unterstützt haben. Insbesondere von der hohen Anzahl derer, die unsere Gutscheine angenommen haben, waren wir geradezu überwältigt.
Gültigkeit des 120%-Reisegutscheins
Der 120%-Reisegutschein ist zunächst für Reisen bis zum 31.12.2021 gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit sowie eine Übertragung an Dritte (beides jeweils inkl. Bonus) sind möglich, bedürfen aber der Schriftform. Wenn der Reisegutschein bis zum 31.12.2021 weder eingelöst noch verlängert wurde, erfolgt eine Auszahlung in Höhe der, für die in 2020 gebuchte und stornierte Reise, geleisteten Zahlung. Der gewährte Bonus i.H.v. 20% verfällt dann.
Hinweis: Nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 02. Juli 2020 werden Reisegutscheine, die im Zuge der Corona-Krise ausgestellt werden, nicht nur über den Reisepreissicherungsschein sondern auch durch eine staatliche Garantie gegen die Insolvenz eines Reiseveranstalters abgesichert - dies gibt zusätzliche Sicherheit für all unsere Kunden, die uns mit der Annahme des Gutscheins in diesen Zeiten unterstützen und unterstützt haben!
Hinweise zur Verrechnung der geleisteten Zahlung aus 2020
Der für die 2020er Reise angezahlte Betrag wird - unabhängig vom Reisepreis - bei allen Neubuchungen in voller Höhe als erhaltene Anzahlung verbucht. Falls dieser Betrag den neuen Reisepreis übersteigt, wird die Differenz nach Reiserückkehr erstattet oder auf Wunsch des Kunden in einen neuen Gutschein umgewandelt. Sollte die für die neu gebuchte Reise fällige Anzahlung die verbuchte Zahlung aus 2020 übersteigen, ist nur die Differenz als Anzahlung zu leisten. Eine Verrechnung mit Fremdleistungen (z.B. Prämien für Reiseversicherungen) ist grundsätzlich nicht möglich.
Hinweise zur Verrechnung des 20%-Bonus
Der Gutscheinbonus (20% der seiner Zeit geleisteten Zahlung) wird bei Buchung als Rabatt abgezogen und mindert somit den Ihren Reisepreis. Eine Verrechnung mit Fremdleistungen anderer Anbieter (z.B. Reiseversicherungen) ist nicht möglich. Damit der 20%-Bonus in voller Höhe als Rabatt abgezogen werden kann, muss der auf dem Gutschein angegebene Mindestreisepreis erreicht sein. Ist dies nicht der Fall, reduziert sich der Bonus im selben Verhältnis (neuer Reisepreis zu angegebenem Mindestreisepreis). Beläuft sich der neue Reisepreis auf weniger als die Hälfte des angegebenen Mindestreisepreises, verfällt der Bonus gänzlich.
Verrechnungshinweise bei Stornierung der neu gebuchten Reise
Wird eine Reise, bei der der Reisegutschein wie beschrieben eingelöst wurde, storniert, werden die anfallenden Stornokosten (siehe Buchungskonditionen ) mit der verbuchten Zahlung verrechnet. Eine dadurch entstehende Differenz wird entweder erstattet oder auf Wunsch des Kunden in einen neuen Gutschein umgewandelt. Der bei Buchung als Rabatt angerechnete Bonus wird nicht erstattet.
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Natürlich profitieren auch unsere Kunden, die ihr Reiseguthaben einlösen möchten, von unseren verbesserten Buchungskonditionen. Im Vergleich zum 120%-Reisegutschein gelten jedoch teilweise andere Bedingungen in Bezug auf die Gültigkeit und Verrechnung.
Gültigkeit des Reiseguthabens
Das Reiseguthaben ist ab dem Datum der Ausstellung ein Jahr (365 Tage) gültig, wobei das Datum der Buchung entscheidend ist. Sollte das Guthaben nicht bis Ablauf dieser Gültigkeit eingelöst worden sein, verfällt es automatisch. Eine Verlängerung der Gültigkeit sowie eine Übertragung an Dritte sind auf Anfrage in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Schriftform.
Verrechnung des Reiseguthabens
Wie erwähnt, wird das Reiseguthaben als erhaltene Zahlung für die neu gebuchte Reise verbucht. Sollte die für die neu gebuchte Reise fällige Anzahlung das verrechnete Guthaben übersteigen, ist nur die Differenz als Anzahlung zu leisten. Wenn das verbuchte Guthaben die Anzahlung übersteigt, reduziert sich die Restzahlung entsprechend. Eine Verrechnung mit Fremdleistungen (z.B. Prämien für Reiseversicherungen) ist grundsätzlich nicht möglich.
Nichterreichen des Mindestreisepreises
Falls der auf dem Guthaben angegebene Mindestreisepreis nicht erreicht wird, erfolgt eine anteilige Verrechnung im selben Verhältnis (neuer Reisepreis zu angegebenem Mindestreisepreis). Sollte der Rest des Guthabens nicht bis Ablauf der Gültigkeit eingelöst worden sein, verfällt es automatisch, wenn bis dahin nichts anderes vereinbart wurde.
Verrechnungshinweise bei Stornierung der neu gebuchten Reise
Das Reiseguthaben ist gemäß den Bedingungen nicht erstattungsfähig. Falls Sie also eine Reise, bei der das Reiseguthaben wie beschrieben angerechnet wurde, stornieren, bleibt der Wert des Reiseguthabens in voller Höhe nicht erstattungsfähig – auch in dem Fall, wenn die neu gebuchte Reise in 2021 aufgrund einer Reisewarnung kostenfrei storniert werden kann. Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung werden allerdings die anfallenden Stornokosten mit dem verbuchten Guthaben verrechnet. Sollten die Stornokosten geringer sein, als das verbuchte Guthaben erfolgt demnach keine Erstattung. Eine zusätzliche Berechnung von Stornokosten erfolgt nur, wenn diese den Wert des Guthabens übersteigen.
Allgemeiner Hinweis zum Reiseguthaben
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, dass es sich bei der Guthaben-Lösung um ein Kulanzangebot handelte, mit dem wir unseren Kunden lange nach Aufhebung der Reisewarnung eine „kostengünstige Stornierung“ der gebuchten Reise zu ermöglichen, um diese im Jahr 2021 in gleicher oder ähnlicher Form nachzuholen – und das möglichst flexibel hinsichtlich des Reisetermins. Das Reiseguthaben ist mit anderen Worten eine unsererseits freiwillige Kompensation von vertraglich geschuldeten Stornokosten aus 2020 unter der Bedingung, dass die Reise in 2021 nachgeholt wird – eine Erstattung/Auszahlung ist deshalb in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
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FAQs - Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Italien-Urlaub 2021
Wir haben bereits viele Gespräche mit Kunden geführt, die sich bereits mit der Urlaubsplanung 2021 beschäftigt haben. Bei diesen Gesprächen gab es viele Fragen, die häufiger aufgetaucht. Auch wenn sich diese mit den zuvor aufgeführten Informationen beantworten lassen, möchten wir auf die wichtigsten Fragen im Folgenden noch einmal gezielt eingehen.
- Fragen rund um die Buchung bei meine-italienreise.de
- Fragen rund um die Corona-bedingten Auswirkungen
Häufige Fragen rund um Ihre Urlaubsbuchung bei meine-italienreise.de
Unter diesem Abschnitt beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Ihre Buchung bei uns.
Wenn Sie benachrichtigt werden wollen, sobald eine Reise für das Jahr 2021 buchbar ist, sprechen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine kurze Nachricht.
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Rufen Sie uns einfach an, erläutern Sie Ihre Wünsche und finden Sie mit unserem erfahrenden Team genau die Italienreise, die Sie sich wünschen!
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Für das 2021 bieten wir Ihnen nun auch die Möglichkeit Ihre Reiseunterlagen per E-Mail zu erhalten - diese Option ist neben den Standard-Versandper Post natürlich kostenfrei. Beim Premiumversand haben wir eine Preisanpassung für Sendungen außerhalb Deutschlands vorgenommen - für den internationalen Versand an Adressen innerhalb der Europäischen Union erheben wir nun eine Gebühr in Höhe von 25,- € pro Paket, für innerdeutsche Sendungen bleibt es bei 18,- € pro Paket
Bei unseren Reiseangeboten haben wir wie immer ein paar Optimierungen vorgenommen. Für das Jahr 2021 waren diese etwas umfänglicher als üblich, da es leider einige Corona-bedingte Ausfälle gab. Diese konnten wir erfreulicherweise mit gleich- oder höherwertigeren Unterkünften und Leistungen ersetzen, sodass wir Ihnen für das 2021 ein insgesamt noch besseres Erlebnis bieten können.
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Im Gegensatz zu einer individuellen Buchung von einzelnen Hotels, Flügen, etc. bieten wir Ihnen mit unseren Rundreisen u.a. folgende Vorzüge:
- Recht auf kostenfreie Umbuchung oder Stornierung im Falle einer Reisewarnung oder anderer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
- Insolvenzabsicherung von Kundengeldern durch den Reisepreissicherungsschein
- Möglichkeit für nachträgliche Reisepreisminderungen im Falle von Leistungsmängeln
- Fürsorgepflicht des Reiseveranstalters gegenüber seinen Kunden
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Letzteres wird besonders dann zu einem großen Vorteil, wenn durch ein eventuelles Zurückfahren der Beschränkungen nach der Winterzeit (wie in 2020 geschehen) und/oder durch die Zulassung eines Impfstoffes ein regelrechter Ansturm auf beliebte Urlaubsgebiete beginnt.
Für eine frühe Buchung sprechen nicht zuletzt auch unsere verbesserten Buchungskonditionen, die Ihnen u.a. durch die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung eine zusätzliche Flexibilität bieten.
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Generell kann man ja folgendes voraussetzen: Wer eine Reise bucht, will und kann sie in der Regel auch durchführen, u.a. weil Ihnen das Angebot gut gefällt, Ihr Urlaub genehmigt worden ist und keine anderen terminlichen Verpflichtungen bestehen.
Dem im Wege stehen normalerweise nur Unwägbarkeiten, die eine Durchführung im Nachhinein doch nicht möglich machen, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung, Jobverlust, eine Schwangerschaft oder – wie in diesen Zeiten – ein zu hohes Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und damit verbundene Reisewarnungen, Lockdowns o.ä.
Die zuerst genannten Risiken, die es auch vor Corona schon gab, lassen sich seit jeher durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (siehe hier ) abdecken.
Und bei Eintritt von Corona-bedingten Unwägbarkeiten, wie beispielsweise einem erhöhten Risiko einer Ansteckung, einem Einreiseverboten oder bei einem Lockdown im Reiseziel?
Jeder dieser Faktoren war für das Auswärtige Amt bisher Grund genug eine Reisewarnung zu verhängen, was eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung all unserer Reisen ermöglicht (siehe hier )!
Wenn man seine Reise aus anderen Gründen nicht antreten kann oder will – etwa wenn man einen wichtigen privaten Termin vergessen hat, man sich von seinem Partner getrennt hat oder aus subjektiven Gründen keine Lust mehr auf die Reise hat – lassen sich auch Argumente finden, die gegen eine frühe Buchung sprechen. Zu solch subjektiven Gründen zählen auch die persönliche empfundene Angst vor einer Ansteckung oder ein mulmiges Gefühl eine Reise durchzuführen, obwohl die Corona-Lage im Reiseziel das Robert Koch-Institut nicht dazu bewegt es zum Risikogebiet zu erklären, was in der Vergangenheit nebenbei erwähnt an ziemlich niedrige Hürden gebunden war.
Auch den generellen Einwand, dass man durch eine frühe Buchung unflexibel ist, hören wir oft und in der Regel stimmte das auch. Genau um diesem Einwand entgegenzuwirken, haben wir für das Jahr 2021 verbesserte Buchungskonditionen (siehe hier ) beschlossen, dank derer Sie Ihre Reise unabhängig von der Corona-Lage und ohne bestehende Reisewarnung kostenlos auf einen anderen Termin oder auf andere Reiseziele umbuchen können oder mit deutlich reduzierten Gebühren stornieren können.
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Wenn Sie eine Reise aus unserem Programm oder eine von uns individuell für Sie zusammengestellte Reise gerne buchen möchten und können und auch der terminlichen Fixierung nichts im Wege steht (Urlaub genehmigt, keine wichtigen Termine innerhalb des Reisezeitraums) spricht grundsätzlich nichts dagegen die Reise auch zu diesem Zeitpunkt zu buchen. Nicht nur, weil Sie so in den Genuss unserer wertvollen Frühbucher-Vorteile kommen, sondern auch weil mit jedem weiteren Tag des Abwartens die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Verfügbarkeiten in den Unterkünften wegfallen – ganz besonders deshalb, weil wir vorrangig mit kleinen Hotels arbeiten.
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Es können immer Unwägbarkeiten auftreten, die eine Durchführung oder ggf. Weiterführung der Reise nicht möglich machen und in vielen Fällen treten diese entweder sehr kurzfristig vor Beginn der Reise oder manchmal sogar während der Reise auf. In vielen Fällen helfen eine Rücktrittsversicherung sowie eine Reisekrankenversicherung.
In der Reiserücktrittskostenversicherung der ERGO sind viele dieser Fälle abgedeckt, daunter:
- Schwere, unerwartete Erkrankung, Verletzung oder Tod
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten eines Dritten, wenn die Anwesenheit erforderlich ist
- betriebsbedingte Kündigung, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit für min. drei aufeinanderfolgende Monate bei min. 35% Bruttoeinkommensverlust
- und viele weitere
Mit dem neuen Corona-Ergänzungstarif, den Sie für eine kleine Prämie zwischen 4,- und 5,- € (pro Buchung bei Einmalversicherungen, Jahresversicherungen jeweils +1,- €) zu jeder Reiserücktrittskostenversicherung hinzubuchen können, sind auch Pandemie-bedingte Krankheits- oder Todesfälle eingeschlossen.
Die Reisekrankenversicherung der ERGO erstattet u.a. die Kosten für Heilbehandlungen, Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen sowie für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte wenn Sie während Ihrer Reise erkrankt sind oder einen Unfall erlitten haben. In diesen Erkrankungen sind seit jeher auch Pandemien eingeschlossen.
Es handelt sich bei diesen Informationen um in eigenen Worten wiedergegebene Auszüge aus den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung. Weitere Infos zu den ERGO Reiseversicherungen finden auf unserer Infoseite zum Reiseschutz oder in den Versicherungsbedingungen auf der Website der Ergo.
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Fragen rund um Corona-bedingte Auswirkungen und Unsicherheiten
In diesem Themenbereich geht es um die häufigsten Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Pandemie, z.B. Reisewarnungen, etc
Informationen zur aktuellen Corona-Lage in Italien finden Sie auf unserer Infoseite: Corona-Updates Italien.
- lokalen, regionalen oder nationalen Lockdowns mit erheblichen Einschränkungen,
- hohem Ansteckungsrisiko und folglicher Einstufung von Regionen zu Corona-Risikogebieten,
- Einreiseverbot oder Quarantänepflicht für Reisende aus bestimmten Herkunftsländern,
- oder anderen triftigen Gründen
…eine Reisewarnung ausgesprochen hat, die Ihren gebuchten Reisezeitraum und Ihre enthaltenen Reiseziele betrifft, bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung oder Stornierung. Mehr Infos dazu finden Sie hier .
Ist die Reisewarnung mit einer Befristung verbunden (wie in 2020), können alle Reisen kostenfrei storniert werden, dessen Zeitraum von der Warnung betroffen sind.
Ist die Reisewarnung an keine Befristung gebunden, kann die Reise erst dann kostenfrei umgebucht oder storniert werden, wenn mit ausreichender Sicherheit klar ist, dass sich die Lage bis zum Reisebeginn nicht verbessert – bei solch dynamischen Entwicklungen ist eine feste Fristsetzung kaum möglich. Um unseren Kunden aber eine einigermaßen verlässliche Angabe machen zu können, hatten wir uns im Jahr 2020 zu einer Frist von etwa 14 Tagen vor Reisebeginn entschieden.
Grundsätzlich bearbeiten wir unsere Reisebuchungen immer chronologisch. Durch die mitunter aufwendigen Rückabwicklungen kann es bei der Bearbeitung aber auch manchmal zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
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Mehr Infos zu unseren Reiseschutz-Empfehlungen finden Sie hier .
Laut Website des RKI funktioniert diese auch im Urlaub in Italien reibungslos weiter, was einen zusätzlichen Download der Italienischen Warn-App „Immuni“ überflüssig macht.
Außerdem haben ein paar Regionen eigene sinnvolle Apps entwickelt – dazu zählen u.a. Sizilien mit der App Sicilia Sicura und Sardinien mit der App Sardegna Sicura. Diese beiden Apps sind ebenfalls freiwillig, aber auch empfehlenswert, da man mit diesen auch die zur Einreise erforderlichen Registrierungen erledigen kann.
Abgesehen von den neuen Corona-Info und -Tracing Apps können wir Ihnen die App "Sicher Reisen" vom Auswärtigen Amt empfehlen. Über diese erhalten alle wichtigen Informationen rund um die Reisevorbereitung und den Aufenthalt im Reiseziel.
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Sollten wir eine Frage vergessen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen!